Widerruf von Autokrediten bei VW, Audi und Skoda

21.03.2023 | Allgemein

Das Landgericht Ravensburg hat in einem Urteil aus August 2018 eine Bank aus dem VW-Konzern verurteilt, gezahlte Raten nebst Zinsen gegen Herausgabe eines PKW zurückzuzahlen. Eine Nutzungsentschädigung mußte der Verbraucher nicht zahlen. Der Verbraucher hatte den Darlehensvertrag widerrufen.
Das Gericht urteilte, die Widerrufsbelehrung sei zwar ordnungsgemäß gewesen, aber in den Kreditbedingungen stand, daß der Darlehensnehmer im Falle eines Widerrufes die entstandene Wertminderung zu ersetzen habe. Dieser Hinweis war nach Ansicht des Gerichtes falsch und stand auch in Widerspruch zur Widerrufsbelehrung. Deshalb sah das Gericht die Widerrufsbelehrung insgesamt als falsch an. Da diese damit nicht ordnungsgemäß war, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Deshalb konnte der Vertrag auch jetzt noch widerrufen werden.
Damit war das Darlehen rückabzuwickeln. Die Bank mußte die Darlehensraten zurückzahlen und der Verbraucher das Auto zurückgeben. Wertersatz für die gefahrenen Kilometer oder den Wertverlust mußte er nicht leisten. Wertersatz ist nach Ansicht des Gerichtes nur bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zu leisten. Daran fehlte es aber.
Diese Klausel wurde so von VW, Audi und auch Skoda benutzt. Es zeigt sich hier also eine Möglichkeit, ein Fahrzeug mit oder auch ohne Betrugssoftware zurückzugeben, und zwar ohne selbst eine Entschädigung zahlen zu müssen.
Allerdings wurde gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Es ist also noch nicht rechtskräftig und auch noch nicht klar, ob andere Gerichte dem Landgericht Ravensburg folgen werden.