Im Handelsrecht beraten wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
• Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen aller Art und
diesbezügliche Beratung, Anpassung an veränderte Situationen
• Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzung zwischen Handelsvertretern
und Handelsgesellschaften. Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
und Ansprüchen auf Buchauszüge und Rechnungslegung
• Beratung und Unterstützung bei Handelsgeschäften, Forderungsdurchsetzung,
Mängelrügen, auch bei internationalen Geschäften nach Incoterms, Wiener
Abkommen (CISG)
• Beratung und Unterstützung bei Problemen mit Fracht-, Speditions- und
Beratung im Recht der Handelsgesellschaften, Entwurf und
Änderung von Gesellschaftsverträgen, Unterstützung bei der Auseinandersetzung
zwischen Gesellschaftern
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