Unsere Anwälte

Dr. Bernhard B. Meiski

Fachanwalt für Erb- & Steuerrecht

Dr. Bernhard Meiski hat an der Universität Köln Rechtswissenschaften studiert und war nach seinem ersten Staatsexamen als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bankrecht bei Prof. Pleyer tätig. Dr. Meiski wurde mit einer Dissertation über ein bankrechtliches Thema promoviert.

Nach dem zweiten Staatsexamen war Dr. Meiski zunächst als angestellter Rechtsanwalt tätig und gründete dann im Jahre 1989 zusammen mit einem Kollegen seine Kanzlei in Remscheid. Seit 1994 ist Dr. Meiski Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2007 auch Fachanwalt für Erbrecht. Seine Tätigkeitsfelder sind daneben das Bankrecht, das Baurecht und das Wirtschaftsrecht sowie das Familienrecht.

Dr. Meiski engagiert sich ebenfalls in gemeinnützigen Stiftungen.

John Girnstein LL.M.

Rechtsanwalt John Girnstein hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert sowie nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamen den Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln mit dem Abschluss Magister des Wirtschafts­rechts (LL.M. oec.) absolviert. Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und war im Anschluss zunächst als angestellter Rechtsanwalt in Köln und Bonn tätig. Seit Anfang 2008 ist er mit einer zwischenzeitlichen Unterbrechung für die Kanz­lei Meiski Rechtsanwälte tätig.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herr Girnstein liegen neben dem allgemeinen Zivilrecht im Arbeitsrecht und im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Zu­­dem ist Herr Girnstein im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Insolvenz­delikte, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Untreue) tätig.

Seit 2010 hat Herr Girnstein die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechtsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei in der forensischen Tätigkeit, insbesondere dem Führen von Kündigungsschutzprozessen. Neben der Erstellung und Überprüfung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen berät Herr Girnstein auch in allen Fragestellungen im Zusammenhang mit bestehenden Arbeitsverhältnissen, d.h. Lohn und Gehalt, Entgeltfort­zahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von sozialrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsver­hältnissen (Arbeitslosengeld I und II, Hartz I bis IV, vorzeitiger Ruhestand). Zudem berät Herr Girnstein Unternehmen und deren Führungskräfte im Hinblick auf die unternehmerische Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance).

Vor dem Hintergrund seiner langjährigen beratenden Tätigkeit und der zusätzlichen Aus­bildung im Wirtschaftsrecht, die auch betriebs- und volkswirtschaftliche Schwerpunkte enthielt, legt Herr Girnstein neben der juristischen Auseinandersetzung besonderes Augen­merk auf für den Mandanten zielführende und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Neben der rechtlichen Beratung ist die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Konsequenzen von ge­troffenen juristischen Entscheidungen für Herr Girnstein selbstverständlich.

Dr. Jürgen Ober

Dr. Ober ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und gehört seit 1997 der Kanzlei Meiski Rechtsanwälte als Syndikusanwalt an.

Daneben hat Dr. Ober langjährige Industrieerfahrung auf Geschäftleitungsebene internationaler Unternehmen.
Hauptsächlich ist Dr. Ober im Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Sein Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichem Gebiet. Hier kann er auf langjährige Erfahrung im Personalbereich zurückgreifen. Er hat während seiner Tätigkeit in den letzten 25 Jahren dutzende von Sozialplänen und hunderte von Aufhebungsverträgen ausgehandelt. Insbesondere in diesem Bereich verfügt er über ein eingehendes Expertenwissen und Erfahrung.