Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Erstellung und Überprüfung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit bestehenden
- Arbeitsverhältnissen (Lohn und Gehalt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub)
- Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Führen von Kündigungsschutzprozessen
- Beratung bei sozialrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Hartz I bis IV, vorzeitiger Ruhestand)
- Beratung bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen (Kündigungsschutz, Insolvenzausfallgeld)
- Beratung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung