Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung und Überprüfung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Beratung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit bestehenden
  • Arbeitsverhältnissen (Lohn und Gehalt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub)
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Führen von Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung bei sozialrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Hartz I bis IV, vorzeitiger Ruhestand)
  • Beratung bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen (Kündigungsschutz, Insolvenzausfallgeld)
  • Beratung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung