Arzthaftungsrecht 

Im Bereich des Arzthaftungsrechts beraten und unterstützen wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:

  • Beratung in allen Fragen des ärztlichen Heileingriffs (Anforderungen an das Aufklärungsgespräch mit dem Patienten, Dokumentationspflicht, Diagnosefehler, Behandlungsfehler, Beweisfragen, Schönheitsoperationen)
  • Beratung und Unterstützung bei den Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Patientenrechten und Ansprüchen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) gegenüber Arzt und Krankenhaus