Erbrecht

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

  • Beratung bei Eintritt des Erbfalles, Klärung der erbrechtlichen Ansprüche ohne Testament sowie Erläuterung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, der Möglichkeit von Gestaltungen der Erbfolge, Teilungsanordnungen, Vermächtnissen und Auflagen sowie der Möglichkeiten zur Enterbung sowie der Grenzen des Pflichtteilsrechtes
  • Beratung bei der Abfassung von Testamenten zugunsten Behinderter
  • Beratung zur steuerlichen Gestaltung von Testamenten zur Vermeidung von Erbschafts- und Einkommensteuer
  • Beratung und Hilfe bei Vermögensübertragungen von Todes wegen außerhalb des Nachlasses (Bankguthaben und Versicherungen), Geltendmachung von solchen Ansprüchen
  • Beratung von Ehegatten über die Abfassung von gemeinschaftlichen Testamentes und Erbverträgen
  • Beratung und Begleitung bei Anfechtung von Testamenten und Widerruf von Erbverträgen
  • Unterstützung bei der Geltendmachung bei beeinträchtigenden Schenkungen zum Nachteil des Vertragserben
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen, insbesondere zugunsten minderjähriger oder behinderter Erben, zur Fortführung eines Gewerbebetriebes oder zur Sicherung des Nachlasses in schwierigen Verhältnissen
  • Gestaltung des Vermögensüberganges im privaten und betrieblichen Bereich unter Berücksichtigung des Zivilrechtes und des Steuerrechtes
  • Beratung bei der Übertragung von Vermögenswerten im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erbansprüchen
  • Hilfe bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Erben, Miterben, Erbschaftsbesitzern, Banken und Versicherungen, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen des Erben gegen Dritte und Erbschaftsbesitzer
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung über die Wertermittlung von Nachlaßgegenständen
  • Beratung und Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Beratung bei der Entscheidung über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses
  • Beratung und Hilfe bei der Haftungsbegrenzung bei überschuldetem Nachlaß
  • Beratung bei unversteuerten Auslandsanlagen im Nachlaß und sonstigen steuerrechtlichen Problemen
  • Beratung bei Erbfällen im Ausland
  • Beratung und Hilfe bei der Abgabe von Erbschaftssteuererklärungen und sonstigen Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem Erbgang bzw. einer Schenkung