Familienrecht

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen Ehegatten oder Eltern sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Regelung des Umgangsrechtes und des Sorgerechtes bzgl. der Kinder
  • Vertretung bei der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleiches und der Hausratsaufteilung
  • Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen und güterrechtlichen Vereinbarungen
  • Beratung und Vertretung beim Abschluß von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung in allen Fragen von Eheschließung und Ehescheidung
  • Beratung im Hinblick auf die Rechtsfolgen der Scheidung (Unterhaltspflicht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich)