Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen: 

  • Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen aller Art und diesbezügliche Beratung, Anpassung an veränderte Situationen
  • Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern sowie Gesellschaftern und Geschäftsführern. Gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung. Vorbereitung und Abwehr einer Abberufung, insbesondere bei Zwei-Personen- und Familiengesellschaften, Durchsetzung von Auskunfts- und Einsichtsrechten und Einberufung von Gesellschafterversammlungen
  • Steuerliche Beratung im Hinblick auf eine wirtschaftlich sinnvolle
 Auswahl der Gesellschaft
  • Beratung und Unterstützung bei der Umwandlung von Gesellschaften 
 (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) 
 und diesbezügliche steuerrechtliche Beratung