Mietrecht

Das Gewerbe- und Wohnraummietrecht ist von einer für einen Laien sehr unübersichtlichen und differenzierten Rechtsprechung geprägt. Deshalb empfiehlt es sich bereits frühzeitig einen fachkundigen Rat einzuholen. Um anschließende Probleme bei der Durchführung oder Abwicklung von Mietverträgen zu vermeiden, beraten wir Sie bereits vor Abschluss eines Mietvertrages, eines Mieterhöhungsverlangens, oder einer Kündigung. Hierdurch lassen sich vielfach lange und kostenträchtige Gerichtsverfahren vermeiden. Sollte es gleichwohl zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung kommen, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen natürlich gerne zur Seite.

Insbesondere in folgenden Bereichen des Gewerbe- und Wohnraummietrechts beraten und unterstützen wir unsere Mandanten: 

  • Begründung von Mietverhältnissen, insbesondere auch die Gestaltung von Gewerbemietverträgen und Pachtverträgen
  • Kündigung von Mietverhältnissen, insbesondere wegen Zahlungsverzug oder Eigenbedarf
  • Rückforderung von Mietkautionen
  • Schönheitsreparaturen und Schadensersatz
  • Mängel an der Mietsache
  • Einziehung von Mietrückständen
  • Inhaltliche Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere in Bezug auf die sog. Renovierungsklauseln und Umlagefähigkeit von Betriebskosten
  • Durchführung von Räumungsklagen und anschließende Zwangsräumung
  • Immobilien-Kaufvertragsrecht
  • Maklerrecht
  • Wege- und Notwegerecht
  • Grundbuchrecht