Steuerrecht

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in steuerechtlichen Angelegenheiten vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten. Wir übernehmen allerdings keine Buchführungsarbeiten, Prüfungsarbeiten oder die Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen. Das ist die Ausgabe von Steuerberatern. Unsere Aufgabe ist Ihre steuerlich und rechtlich sachgerechte Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren und Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie bei der Planung und Gestaltung oder dann, wenn etwas daneben gegangen ist. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

 

  • Beratung bei Gründung, Umgestaltung und Verkauf von Unternehmen, insbesondere der Wahl der Gesellschaftsform
  • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, Geschäftsführern und nahen Angehörigen unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Folgen von steuerlichen Gestaltungen
  • Beratung bei der Betriebsaufspaltung und insbesondere bei der ungewollten Beendigung von Betriebsaufspaltungen
  • Beratung und Vertretung in Krise und Insolvenz
  • Beratung bei der Übertragung von privatem oder betrieblichen Vermögen von Todes wegen oder unter Lebenden im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung, insbesondere die Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Einkommensteuer
  • Hilfe und Vorbereitung von Steuererklärungen, insbesondere von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sowie Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Erbschaft
  • Vertretung von getrennten Ehegatten bei Streitigkeiten über die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung
  • Beratung über Möglichkeiten und Folgen von Selbstanzeigen, Hilfe und Vertretung bei strafbefreienden Selbstanzeigen, insbesondere bei der Vorbereitung und Abfassung einer wirksamen Selbstanzeige
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen, insbesondere im Zusammenhang nicht deklarieten Auslandsvermögen, Provisionseinnahmen oder Schwarzgeldern
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen über die Feststellung einer Betriebsprüfung, insbesondere in Schätzungsfällen und Verhandlungen über tatsächliche Verständigungen
  • Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater und Abwehr unberechtigter Ansprüche von Mandanten
  • Prüfung von Honoraransprüchen, Vertretung von Steuerberatern in Honorarprozessen und Verteidigung von Mandanten gegen unberechtigte Honoraransprüche
  • Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und Klageverfahren vor den Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof