Strafrecht

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten in allen Stufen des Strafverfahrens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens über die Hauptverhandlung bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln. Hierbei sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Beratung unserer Mandanten in allen strafrechtlichen Bereichen (Eigentumsdelikte, Vermögensdelikte, Verkehrsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Beleidigungen, Urkundsdelikte, etc.)
  • Beratung und Unterstützung unserer Mandanten im Hinblick auf die richtige Verteidigungsstrategie (Freispruch- oder Strafmaßverteidigung)
  • Beratung und Unterstützung unserer Mandanten im Ermittlungsverfahren (Prüfen der Zulässigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, Vernehmungsmethoden, Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen, Abhörmaßnahmen sowie evtl. bestehender Beweisverwertungsverbote)
  • Begleitung und Unterstützung unserer Mandanten in der Hauptverhandlung (Stellung von Beweisanträgen, Vernehmung von Zeugen, Plädoyer)
  • Beratung und Unterstützung unserer Mandanten bei der Einlegung des richtigen Rechtsmittels (Berufung, Revision)