Vollstreckungsrecht

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten bei der optimalen und effektiven Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hierbei sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Unterstützung und Beratung von Gläubigern bei der Ermittlung von Schuldneradressen und Schuldnerdaten Einwohnermeldeamtsanfragen, Handelsregisterauszüge, Grundbuchauszüge, etc.)
  • Unterstützung und Beratung von Gläubigern bei der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Pfändung von Vermögensgegenständen, Pfändung und Zwangsverwaltung von Immobilien,
    Taschenpfändung)
  • Unterstützung und Beratung von Gläubigern bei der Insolvenz des Schuldners (Aussonderungs- und Absonderungsrechte bei Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalt, Vorkaufsrechten und Herausgabeansprüchen; Anmeldung von Forderungen zur Tabelle)
  • Unterstützung und Beratung von Gläubigern im Hinblick auf Anfechtungsrechte bei Vermögensverschiebungen durch den Schuldners zum Nachteil der Gläubiger (z.B. Vermögenszuwendungen des Schuldners an nahe Angehörige, unentgeltliche Leistungen des Schuldners an Dritte)
  • Unterstützung und Beratung von Schuldnern und Dritten bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsgegenklage, Drittwiderspruchsklage, Pfändungsfreigrenzen)